Erdbebenhilfe für die Türkei und Syrien
Nach den schweren Erdstößen in der Türkei und Syrien wird jede Hilfe gebraucht. Mitglieder der Fokolar-Bewegung sind vor Ort.
Am Morgen des 6. Februar 2023 um 3:39 Uhr erschütterte ein heftiges Erdbeben der Stärke 7,9 Syrien und die Türkei, das viele Tausend Tote, Verletzte und Vermisste forderte und unzählige Häuser und Gebäude zum Einsturz brachte. Es wird einige Zeit dauern, bis genaue Schätzungen vorliegen. Die Krankenhäuser in den betroffenen Gebieten sind überlastet. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sind komplex, und die starke Kälte erschwert die Situation für Retter und Evakuierte enorm, da die Nachbeben mit zum Teil großer Stärke anhalten.
In dieser frühen Phase der Notlage wird alles benötigt, angefangen bei der medizinischen Versorgung und der Ernährung.
Mitglieder der Fokolar-Bewegung helfen, auch in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchen, um den vom Erdbeben betroffenen Menschen in verschiedenen Städten der beiden Länder Grundnahrungsmittel, medizinische Versorgung, Unterkunft, Heizung und Schutz zu bieten: in Syrien in den Provinzen Aleppo, Latakia, Hama und in der türkischen Provinz Iskenderun.
Von dem Belgier Bernhard Keutgens, einem Mitglied der Fokolar-Gemeinschaft in Aleppo, erreichte uns ein sehr ausführlicher, lesenswerter Bericht. Er ist unten zum Download bereitgestellt.
Wenn Sie diese Hilfe unterstützen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Spende unter dem Stichwort „Erdbeben im Nahen Osten“ auf unser Konto:
Aktion für eine geeinte Welt e. V.
Postbank Ludwigshafen
IBAN DE 19 5451 0067 0229 6156 77
BIC (SWIFT) PBNKDEFF
Bei einer Spende auf dieses Konto kann man eine Spendenbescheinigung erhalten. Hierzu ist die Angabe von Namen und vollständiger Adresse auf der Überweisung im Feld Verwendungszweck unbedingt erforderlich.
Hinweis: Für Spenden unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg) gegenüber dem Finanzamt. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.